Denkmalschutz und UnterwasserarchäologieUnsere Küstengebiete in Nord- und Ostsee, aber auch die Seen und Flüsse des Binnenlandes bergen viele Kulturdenkmäler. Unter Wasser durch Sauerstoffabschluß konserviert, sind sie bedeutende Zeugen der Kultur- und Umweltgeschichte. Heute werden sie durch Baumaßnahmen, Erosion und Plünderung besonders bedroht. Unterwasserarchäologie erfordert Profi-KenntnisseAm Anfang steht die Prospektion, das heißt, die Suche nach den unter Wasser liegenden Denkmälern. Das Studium der Archive, Gespräche mit Fischern und Tauchern, Absuchen des Seebodens oder der Einsatz von Sonar (Echolot)- Geräten helfen, die Fundplätze zu entdecken. Archäologische Denkmäler unter Wasser werden von den zuständigen Denkmalbehörden betreut. Sporttaucher sind gut beraten, wenn sie die Bestimmungen der Denkmalschutzgesetze beachten. Sie sollten sich auch über die Gesetze anderer Länder informieren. Für alle Länder gilt: Funde und Fundstellen müssen der Fachbehörde gemeldet werden. In manchen Bundesländern gibt es Archäologische Tauchgruppen, die mit den Berufsarchäologen zusammenarbeiten. Unterwasserarchäologie erfordert umfangreiche Fachkenntnisse. Sporttaucher, die auf eigene Faust Unterwasserarchäologie betreiben, richten oft großen Schaden an, denn erst der Fundzusammenhang einzelner Gegenstände ergibt die richtigen und wichtigen Erkenntnisse über vergangene Zeiten. Baumaßnahmen und UnterwasserarchäologieBaumaßnahmen im Bereich der Wasserstraßen, an Häfen, Uferverbauungen von Küsten- und Binnengewässern, Aushubarbeiten und Kiesabbau in alten Flußarmen und in verlandeten Seen und Küstenbereichen können archäologische Funde zutage fördern. Selbst die Anlage kleinerer Fremdenverkehrseinrichtungen wie Yachthäfen, Anlegestellen und Bojenfelder kann in Fundstellen eingreifen oder diese in Gefahr bringen. Baumaßnahmen in Fundgebieten sind mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen. Auch Unterwasserfunde sind Bodenfunde. Die Denkmalgesetze der Länder regeln das Vorgehen für die Binnen- und Küstengewässer. Informieren Sie auch bei Zufallsfunden eines der genannten Ämter. Kulturelles Erbe unter WasserHelfen Sie mit, unser Kulturerbe unter Wasser zu schützen und zu erhalten. Lassen Sie eine von Ihnen entdeckte Fundstelle unberührt, nehmen Sie nichts mit! Fundbergungen erfordern ein hohes Maß an Fachkenntnissen Informieren Sie die Fachbehörden! Baden-Württemberg: Bayern: Berlin: Brandenburg: Bremen: Hamburg: Hessen: Mecklenburg-Vorpommern: Niedersachsen: Nordrhein-Westfalen/Rheinland: Nordrhein-Westfalen/Westfalen: Nordrhein-Westfalen/Stadtgebiet Köln: Rheinland-Pfalz: Saarland: Sachsen: Sachsen-Anhalt: Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein/Lübeck: Thüringen: |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, 31. August 2009 um 20:51 Uhr |